BAWAG PSK Kredit

Gegründet wurde die Österreichische Postsparkasse (PSK) im Jahre 1882. 1926 war das Unternehmen in verlustreiche Börsenspekulationen verwickelt. Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im Jahre 1938, wurde auf Grund der österreichischen PSK der Postsparkassendienst auch in Deutschland aufgenommen.

Im Jahr 2000 wurden 74,82% der PSK Anteile an die BAWAG verkauft. 3 Jahre später erwarb die BAWAG den Rest der Anteile die seit 2000 eine Tochtergesellschaft der Bayerischen Landesbank und des ÖGB gehalten hatte. 2005 folgte dann die endgültige Fusion und es entstand daraus die BAWAG PSK Bank. Immerhin die viertgrösste Bankengruppe in Österreich.

Die BAWAG PSK Bank bietet viele verschiedene Kreditprodukte an die für den Konsumenten relativ interessant klingen mögen. Medial gut in Szene gesetzt ist da beispielsweise der Superschnellkredit. Kreditbeträge zwischen 4.000 und 75.000 Euro sind möglich, und die Laufzeiten völlig individuell gestaltbar. Eine gute Verzinsung ist aber, wie könnte es anders sein, von einer guten Bonität abhängig. Bei der Abwicklung hat sich das Unternehmen den Anspruch gegeben sehr rasch zu agieren. Nicht umsonst wurde für das Kreditprodukt der Name „Superschnellkredit“ gegeben.

Ebenso bietet die BAWAG PSK Bank einen Wohnbaukredit mit und ohne Hypothek an. Das Unternehmen glänzt hier mit günstigen Zinssätzen und Laufzeiten bis zu 10 Jahren. Es werden auch tilgungsfreie Zeiträume angeboten. Hier zahlt man für einen bestimmten Zeitraum nur die Zinsen. Diese Zeitraum kann maximal 5 Jahre andauern.

Auch das Bauspardarlehen wird als clevere Finanzierungsform angepriesen. Es ist zweckgebunden und weist günstige Konditionen auf. Der Zinssatz hat eine maximale Obergrenze von sechs Prozent. Die staatliche Kreditgebühr entfällt. Pro Person ist eine Kredithöhe bis zu 180.000 Euro möglich.

Um das Geld muss allerdings ein Haus gekauft oder gebaut werden. Auch der Ankauf eines Baugrundstückes oder einer Wohnung ist möglich. Es muss auf jeden Fall die Voraussetzung zur widmungskonformen Verwendung des Geldes gemäss Bausparkassengesetz sichergestellt sein.

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