Sogenannte „Swaps“ oder „Swap Geschäfte“ dienen im Kreditgeschäft zur Begrenzung beziehungsweise Ausschaltung von Zins und Währungsrisiken. Meist findet man diese Swap Geschäfte bei Geschäften am Euromarkt. Sie können aber auch bei Inlandsfinanzierungen eingesetzt werden.
Bei einem Swap Geschäft erfolgt ein Austausch von Zahlungsströmen. Als Zahlungsströme gelten Zinszahlungen und Kapitalzahlungen. Ziel ist es durch Tausch den Zinsertrag beziehungsweise den Zinsaufwand optimieren zu können. Dadurch kann das Zins und Währungsrisiko abgesichert werden. Swap Geschäfte kennt man auch am Devisenmarkt. Dort werden Devisen gegen andere Fälligkeiten getauscht. Beispielsweise Kasse gegen Termin. Swaps am Devisenmarkt haben meist kürzere Laufzeiten als beim Austausch von Zinszahlungen oder Kapitalzahlungen.
Mit Hilfe von Swap Geschäften können die relativen Vorteile im beiderseitigen Interesse durch Tausch nutzbar gemacht werden.
In der Regel ist die Bank nur der Vermittler von Swap Geschäften, und hilft bei der Erstellung der Vertrags und Konditionsbedingungen. Der Swap wird dann von den Geschäfsleuten selbst durchgeführt. Die Bank hat daher in so einem Fall keine rechtlichen oder finanziellen Verpflichtungen zu tragen.
Schliesst die Bank allerdings als zwischengeschalteter Vertragspartner seperate Verträge ab, so bezeichnet man das Kreditinstitut als „Intermediary Bank“. Dabei bestehen keine Rechtsbeziehungen zwischen den verschiedenen Partnern. Die Intermediary Bank haftet aber dafür wenn ein Geschäftpartner ausfallen sollte. Wenn ein Kreditinstitut Interesse an der Optimierung seiner Zinserträge hat, kann es auch selbst als Partner und Nutzniesser tätig werden. Ebenso wenn die Zins und Währungsrisiken der Bank abgesichert werden sollen.