Das Gezeter um die Bearbeitungsgebühren vereinzelter Banken bezüglich der Kredite nimmt kein Ende. Ein Pro und Kontra wird geliefert. Nachdem das OLG Bamberg Anfang August festgestellt hatte, dass die Entgelte nicht dem Gesetz entsprechen, entfachte ein Feuer. Laut der richterlichen Begründung, seien gesonderte Entgelte nicht zu rechtfertigen. Im Interesse der Bankkunden, die als Kläger im Prozess auftraten, begrüßte die Schutzgemeinschaft diese Rechtsprechung.
Was die einen erfreut, ist der anderen Ärger. Sachkenner sprechen von einem Eingriff in die Vertragsfreiheit der Banken. Es sei schon immer so gewesen, dass Bearbeitungsgebühren von Krediten im Ermessen der Kreditinstitute lagen. Wird diese Gebühr nicht entrichtet, müssen die Gelder zur Deckung der Bearbeitung aus einer anderen Quelle erwirtschaftet werden. Schlussendlich könnte dies bedeuten, dass Kreditnehmer zukünftig wieder mit höheren Zinsen der Ratenkredite rechnen müssen.
Bearbeitungsgebühren gibt es in jeder Branche, diesbezüglich ist es nicht duldsam, dass dem Bankwesen diese entsagt werden sollen, heißt es weiterhin. Wie es aussieht, kann es sich ewig hinziehen, bis in diesem Rechtsstreit Einstimmigkeit herrscht. Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Bleibt abzuwarten, wer als Sieger aus dem Verfahren hervorgeht.