Einige Dinge brauchen etwas länger, bis sie endlich durchgesetzt werden, doch manchmal lohnt sich das Warten. So ist es wahrscheinlich bald soweit, dass die Kreditvertrags- und Darlehensvertragsgebühr abgeschafft werden. Offiziell bestätigt wurde dies bereits am 27.Oktober 2010 – doch vorerst liegt nur ein neuer Gesetzesentwurf des Finanzministeriums vor.
Seit 1988 besteht die Abgabe, in der Kredit- und Darlehensverträge besteuert werden, laut derzeitiger Gesetzlage noch mit bis zu 1,5 Prozent. Die Kredit- und Darlehensversteuerung ist international einzigartig und wurde von vielen Seiten scharf kritisiert. Vor allem auch, weil diese Besteuerungen der Kredite und Darlehen wirtschaftsfeindlich sind und überdies ebenso die österreichische Wettbewerbsfähigkeit behindern.
Für Fassungslosigkeit sorgte die Kreditvertrags- und Darlehensvertragsgebühr vor allem bei Investoren als auch ausländischen Geschäftspartner der österreichischen Wirtschaftstreibenden. Viele von ihnen konnten es kaum glauben, dass für eine bloße Beurkundung von Verträgen – ohne erkennbaren Lenkungszweck und ohne jegliche Äquivalenz – ein Betrag entrichtet werden muss.
Doch damit ja noch lange nicht genug des Unsinns, denn die Gesetzgeber ließen sich diesbezüglich noch eine ganze Menge mehr einfallen. Sie „erfanden“ stetig neue „Tatbestände“, um möglichst zahlreiche Verträge zu erfassen. In dieser Hinsicht machten sie selbst vor Verträgen nicht halt, welche nicht sofort ersichtliche Inlandsberührungen aufwiesen.
In einigen Fällen müssen sogar – nach heuer noch geltendem Recht – für Urkunden von Krediten und Darlehen gezahlt werden, die nicht einmal österreichischen Boden „berühren“. Damit soll allerdings im kommenden Jahr Schluss sein. Eine ersatzlose Streichung aus dem Gebührengesetz ist vorgesehen. Das bedeutet, dass ab 1. Jänner eventuell alle beurkundeten Kredit- und Darlehensverträge gebührenfrei sein werden.
Vorausgesetzt natürlich, der Gesetzentwurf des Finanzministeriums wird rechtskräftig.
Doch wer glaubt, dass ab diesem Tag wirklich alles ein Ende hat, der irrt leider – denn das Gebührengesetz als solches bleibt nämlich bestehen. Weiterhin werden dann Gebühren für zahlreiche Bestandsverträge enthoben. Selbst für außergerichtliche Vergleiche, Zessionen oder andere Rechtsgeschäfte – muss unter bestimmten Voraussetzungen – auch zukünftig noch eine Gebühr gezahlt werden.
Wer clever sein möchte und versuchen sollte, diese Gebühren zu umgehen, wird ziemlich tief in die Geldbörse greifen müssen. Werden die Gebühren nicht vorschriftsmäßig entrichtet, muss mit einer Gebührensteigerung gerechnet werden, die alles andere als gering ausfallen wird!
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