Kein Kredit aber zusätzliche Zahlungen. Bei einem Prozess, bei dem die Anklage fünf betrogenen Kunden aufgelistet hatte, wurde ein 34-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt. Zunächst versuchte der Angeklagte noch, seine Hände in Unschuld zu waschen und den Kunden die Schuld zuzuschieben. Dies änderte sich aber schnell. Die fünf Kunden bekamen Besuch von dem Angeklagten, weil sie einen Kredit aufnehmen wollten. Nach einem Gespräch bekamen die Papiere vorgelegt, die sie unterschreiben sollten.
Danach kamen Zahlungsverpflichtungen, von denen die Kunden überhaupt nichts wussten und es stellte sich heraus, dass sie Beteiligungen einer Wohnungseigentümergesellschaft oder einem Altenpflegefonds unterschrieben hatten. Auch für die Dienste einer Preisvergleichsagentur hatten sie ein Abo unterschrieben. Eine Krankenschwester, die eine Darlehen über 3.500 Euro aufnehmen wollte, konnte sich noch genau erinnern. Der Angeklagte erzählte ihr, dass dies nur zur Absicherung des Kredites wäre und nur zum Tragen kommen würde, wenn der Kredit nicht bezahlt werden könnte.
Eigentlich wollte die Krankenschwester nur 3.500 Euro leihen, in Endeffekt hat sie aber Verträge unterzeichnet, wobei sie 12.000 Euro als Sicherheit angespart hätte. Obendrauf kam aber auch noch das teure Abonnement für die Preisvergleichsagentur. Wie sich herausstellte, hatte sie den Kredit gar nicht bekommen, aber die Verträge, die sie unterzeichnet hatte, musst sie trotz allem zahlen. Des Weiteren sagte die Krankenschwester noch, dass der Angeklagte ihr ständig erklärte, dass die Verträge vollkommen unabhängig von einer Kreditanfrage seien. Auch wäre der Angeklagte so hektisch gewesen, dass die Verträge nur halb oder auch gar nicht ausgefüllt waren. Dies wollte der Angeklagte im Büro erledigen.
Durch die fünf Zeugenaussagen hatte der Angeklagte keine Chance mehr. Vor allem weil noch weitere Betrugsverfahren gegen ihn laufen. Am Ende räumte er dann doch ein, dass er diese Kunden doch bewusst getäuscht hätte. Er wurde zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro verurteilt.