Kredit Geldleihgeschäft und das Zinsverbot

Einen klassischen Kredit kann man auch als Geldleihgeschäft bezeichnen oder ansehen. Der Kreditnehmer bekommt vom Kreditgeber die Verfügungsgewalt über eine bestimmte Menge an Geld. Dafür verpflichtet sich der Kreditnehmer das Geld innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zurückzuzahlen. Als Gegenleistung zahlt der Kreditnehmer dem Kreditgeber eine Entschädigung für das geborgte Geld. Diese Entschädigung ist den meisten Menschen als Zins bekannt.

Dieses Geldleihgeschäft wurde noch im Mittelalter als höchst unmoralisch angesehen. Es galt das sogenannte „Kanonische Zinsverbot“, was Christen das Ausleihen von Geld gegen Zinsen untersagte. Erst im 16. Jahrhundert wurde das Zinsverbot generell abgeschafft, und das Kreditgeschäft konnnte beginnen aufzublühen. Der damalige Kaiser Karl V. hatte 1543 so entschieden, obwohl die Kirche darüber alles andere als begeistert war. Trotzdem konnten sich die Kritiker von damals nicht durchsetzen und der Kredit mit seinen Zinsen konnte sich über die nächsten Jahrhunderte voll etablieren.

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