Möchte man einen Kredit kündigen, so muss im Kreditvertrag ein besonderer Kündigungsmodus vereinbart sein. Das sogenannte vertragliche Kündigungsrecht. Sucht man den besonderen Kündigungsmodus im Kreditvertrag vergeblich, dann wird der langfristige Kredit zu den im Vertrag vereinbarten Terminen zur Rückzahlung fällig.
Ein gesetzliches Kündigungsrecht gibt es für beide Seiten nur dann wenn eine Vertragsverletzung vorliegt, oder ein Vermögensverfall eintritt. So etwas zählt dann zu den ausserordentlichen Kündigungsrechten. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich immer zuerst genau den Kreditvertrag durchzulesen, bevor man weitere Schritte zu setzen gedenkt.
Banken können bereits zugesagte Kredite nicht einfach so kündigen. Trotzdem sind Kreditkündigungen aus den verschiedensten Gründen möglich. Wie oben beschrieben bei irgendeiner Vertragsverletzung. Banken und Kreditinstitute geben dem Kreditnehmer üblicherweise eine gewisse Zeit alle offenen Beträge zurückzuzahlen. Diese Zeit sollte man nicht ungenutzt verstreichen lassen, wenn einem die Bank mit Kreditkündigung droht.
Eine grosse Hilfe sind in dieser Situation auch Schulden oder Unternehmensberater. Sie weisen in der Regel eine grosse Erfahrung auf und wissen wie man sich in solch kritischen Zeiten am besten verhält.
Das letzte Mittel ist meist die Umschuldung. Sie gilt auf Grund ihrer Gebühren und Spesen aber als eine sehr teure Lösung, ist dann aber oft die letzte Möglichkeit. Ist auch diese letzte Möglichkeit nicht realisierbar, dann bleibt nur noch die Privat- oder Unternehmensinsolvenz.
In Österreich gab es zu diesem Thema ein interessantes Urteil des Obersten Gerichtshofs im Mai 2006. Demnach sind Verbraucher grundsätzlich berechtigt Kredite jederzeit vorzeitig ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Eine Vorfälligkeitsgebühr darf nur dann in Rechnung gestellt werden wenn innerhalb einer allenfalls vereinbarten Fixzinsperiode zurückgezahlt wird, es sich um einen Kredit zur Schaffung oder Sanierung von Gebäuden mit einer Laufzeit von zumindest 10 Jahren oder um einen hypothekarisch gesicherten Kredit handelt, eine Kündigungsfrist von höchstens 6 Monaten vertraglich vereinbart wurde und der Kreditnehmer diese Kündigungsfrist nicht eingehalten hat.
Kreditverträge müssen immer fristgerecht, schriftlich und eingeschrieben gekündigt werden. Es ist nicht von Nachteil eine Bestätigung der Bank zu besitzen, in der die Rückzahlung des Kredites ohne Vorfälligkeitsgebühr bestätigt wird, nachdem die vereinbarte Kündigungsfrist abgelaufen ist.