Um Kreditausfällen besser vorbeugen zu können setzen Kreditinstitute verstärkt auf eine Früherkennung von Rückzahlungsschwierigkeiten ihrer Kunden. Experten sprechen dabei von der „Betreuung laufender Kredite“, oder einfach von einer „Kredit Überwachung“. So eine Überwachung wird heute in der Regel meist automatisiert mittels EDV durchgeführt.
Verschlechtert sich nun die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers so sendet die Software sogenannte „Warnsignale“ an den Kreditgeber. Dabei wird die Kontoführung des Kreditnehmers überwacht. Beispielsweise wenn bisherige regelmässige Gutschriften ausbleiben, oder wenn variabel benutzbare Kredite immer bis zum Maximum ausgenutzt werden, so wäre dies schon das eine oder andere Warnsignal wert.
Neigt der Kreditnehmer zu Überziehungen oder pfeift er auf Rückzahlungsvereinbarungen? Auch in diesem Falle wäre ein Warnsignal angebracht. Jedes einzelne Warnsignal hat den Anspruch sorgfältig ergründet und nachgegangen zu werden. Alles andere würde den Sinn einer Früherkennung von Rückzahlungsschwierigkeiten ad absurdum führen.
Ebenso ist ein Warnsignal angebracht wenn der Arbeitgeber des Kreditnehmers in finanzielle und wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Schliesslich bedeutet der Verlust des Arbeitsplatzes für den Kreditnehmer eine negative Einkommensentwicklung.
Auch der Wegfall von Sicherheiten erfordert ein kräftiges Warnsignal. Beispielsweise bei Umwidmung von Bauland in Grünland. Wenn der Kreditnehmer plötzlich seinen Lebensstil ändert und in Saus und Braus durch das Leben zu schreiten gedenkt, ohne dass sich etwas an seiner Einkommenssituation geändert hat, so wäre da bestimmt auch ein Warnsignal fällig. Ebenso familiäre Probleme wie Krankheit, Schadenersatzverpflichtungen, Todesfälle, oder Scheidungen würde ein Warnsignal berechtigen.